- 83088 Kiefersfelden
- Baujahr 1993
- Wohnfläche 66,0 m²
- Anzahl Zimmer 2
- Objektnummer 0231
Ausstattung
Bad | Wanne |
Boden | Fliesen, Laminat, Linoleum |
Heizungsart | Zentral |
Befeuerung | Gas |
Gartennutzung | |
Unterkellert | Keller |
Bauweise | Massiv |
Objektzustand / Energiepass
Baujahr | 1993 |
Zustand | GEPFLEGT |
Objekttitel
Lage
Ausstatt_beschr
Objektbeschreibung
Gut geschnittene, ruhige und zentrale 2 ZKB 1 OG mit Balkon in Kiefersfelden
1. Wesentliche Eigenschaften der Maklerleistung
Der Maklervertrag mit der FA. Pharao Consulting GmbH beinhaltet den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Kauf-, Miet-, Pachtvertrag usw..) über eine Immobilie (z.B. unbebautes/bebautes Grundstück) gegen die Verpflichtung des Maklerkunden zur Zahlung einer Maklercourtage. Wird die Pharao Consulting GmbH für den Verkäufer im Alleinauftrag tätig, ist sie zu intensiven Nachweis- oder Vermittlungsbemühungen verpflichtet. Dieses beinhaltet neben der Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes auch, individuell nach einem geeigneten Vertragspartner zu suchen. Im Allgemeinauftrag erbringt die Pharao Consulting GmbH allgemeine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, die im Wesentlichen auf die Auswertung des vorhandenen Interessentenbestandes ausgerichtet ist. Die Pharao Consulting GmbH ist hier zu werblichen Vorleistungen nicht verpflichtet.
2. Identität des Unternehmers, ladungsfähige Anschrift und Adressat für Beschwerden
Pharao Consulting GmbH, Königseestr.5, 83059 Kolbermoor, Tel. 08031-2084227
E-Mail: info@Pharao-immobilien.de
3. Art der Courtageberechnung
Die Maklercourtage kann aufgrund der Beschaffenheit der einzelnen Maklerleistung im Voraus nicht benannt werden ( Neuregelungen ab dem 23.12.2020) In der Regel wird sie als ein Bruchteil des wirtschaftlichen Wertes des vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrages bzw. als ein Vielfaches der Monatsmiete/-Pacht berechnet. Sie orientiert sich grundsätzlich an der Ortsüblichkeit.
4. Zahlungs- und Leistungsbedingungen
Die Maklercourtage ist fällig und zahlbar mit Wirksamkeit des nachgewiesenen Vertrages. Die unter Ziffer 1 beschriebenen Maklerleistungen werden bis zum Eintritt des Erfolges (wirksamer Abschluss des angestrebten Vertrages), beim Maklervertrag mit dem Verkäufer längstens bis zur Beendigung des Maklervertrages, erbracht.
5. Laufzeit des Maklervertrages
Der Maklervertrag mit dem Verkäufer hat eine Festlaufzeit von 6 Monaten (falls nicht anders vereinbart) und ist danach mit einmonatiger Frist kündbar.
Keine Dokumente vorhanden
PHARAO Consulting GmbH