by Admin | Mrz 11, 2016 | Allgemein, Immobilien, News
Kolbermoor – „Wer bestellt, der zahlt.“ Das Bestellerprinzip gilt seit Juni 2015 bei Vermietungen im privaten Bereich. Das heißt: Es bezahlt derjenige die Provision an den Makler, der den Auftrag erteilt – und das auch erst dann, wenn ein Mietvertrag...